Welche Ausschluss-Kriterien gibt es?

Bei der Behandlung gibt es folgende Kontraindikationen, der Ultarschall kann somit nicht
durchgeführt werden bei:

  •  Hautschädigungen ( offene Wunden, Dermatosen, Ekzemen)
  •  Einnahmen von blutverdünnenden Medikamenten
  •  Körperbereiche mit schweren Durchblutungsstörungen
  •  Schwangerschaften
  •  Krebserkrankungen
  •  Herzschrittmacher, Herzmuskelschwäche, nach Herzinfarkt
  •  Thrombosen
  •  Epilepsie
  •  Fiebrige Erkältungen oder bakterielle Infektionen der Haut
  • sowie Filler wie z.B. Hyaluronsäure im zu behandelnden Bereich